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CureVac-Post Merger-Reorganisation Erstattungsantrag Formular

Wichtiger Hinweis: Einreichungsfrist 27. Januar 2026

Informationen zur CureVac-Nach-Angebots Reorganisation

Nach Abschluss des öffentlichen Umtauschangebots (das „Angebot“) von BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“) für alle ausstehenden Aktien der CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC, „CureVac“) am 6. Januar 2026 haben BioNTech und CureVac eine Umstrukturierung von CureVac und seinen Tochtergesellschaften durchgeführt, die als „Nach-Angebots-Reorganisation“ bezeichnet wird. Infolge dieser Nach-Angebots-Reorganisation wurde BioNTech alleiniger Inhaberin der Geschäftstätigkeit von CureVac, CureVac Merger B.V. („CureVac Merger“) trat durch Verschmelzung an die Stelle von CureVac, und es gibt keine öffentlichen Aktionäre mehr, die CureVac-Aktien halten.

Im Rahmen der Nach-Angebots Reorganisation erhielten alle Inhaber von CureVac-Aktien, die nicht am Angebot teilgenommen haben (die „Minderheitsaktionäre“), die gleiche Gegenleistung, die sie erhalten hätten, wenn sie am Angebot teilgenommen hätten, abzüglich der anwendbaren niederländischen gesetzlichen Quellensteuer auf Dividenden, wie – wie jeweils anwendbar –im Registrierungsdokument auf Formular F-4, das BioNTech am 11. August 2025 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereicht hat, dem EU-Prospekt vom 20. Oktober 2025 und dem UK-Befreiungsdokument vom 20. Oktober 2025 beschrieben, einschließlich diesbezüglicher Änderungen bzw. Nachträge oder Aktualisierungen. Der niederländische Quellensteuersatz beträgt 15 %, der effektive Steuersatz lag aufgrund der steuerlich zu berücksichtigenden Kapitalanteile bei 3,01 %. Dementsprechend wurde bei der von den Minderheitsaktionären erhaltenen Gegenleistung in Übereinstimmung mit den geltenden Steuervorschriften ein Abzug durchgeführt.

Minderheitsaktionäre, die weder für Steuerzwecke in den Niederlanden ansässig sind, noch als ansässig gelten und keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter in den Niederlanden haben, können Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung der niederländischen Dividendenquellensteuer haben, die von der Gegenleistung bei der Nach-Angebots-Reorganisation abgezogen wurde. Die niederländischen Steuerbehörden verlangen, dass Erstattungsanträge für nicht in den Niederlanden steuerlich ansässige Aktionäre über CureVac Merger (in dessen Namen BioNTech handelt) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung solcher Erstattungsanträge am 27. Januar 2026 endet.

Wenn Sie Minderheitsaktionär waren und als nicht in den Niederlanden steuerlich ansässiger Aktionär eine Erstattung beantragen möchten, übermitteln Sie bitte alle Angaben sowie Anlagen, die im Anhang genannt sind, spätestens bis zum 27. Januar 2026 an curevac-withholdingtax@biontech.com oder via des untenstehenden Kontaktformulars.
Diese Informationen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass ein Erstattungsantrag eingereicht werden kann. Bitte beachten Sie, dass alle mit dem Erstattungsantrag verbundenen Kosten (z. B. Bankgebühren für die Zahlung) vom antragstellenden Aktionär getragen werden und solche Kosten von CureVac Merger von der erhaltenen Erstattung (falls vorhanden) abgezogen werden. Sollten Sie weitere Informationen oder Unterlagen zu dieser Quellensteuer benötigen, wenden Sie sich bitte an curevac-withholdingtax@biontech.com.

Keine der Parteien – weder CureVac Merger, BioNTech noch deren jeweilige verbundenen Unternehmen – erteilt rechtliche, steuerliche, investitionsbezogene oder sonstige Beratung. Minderheitsaktionäre, die im Rahmen der Nach-Angebots-Reorganisation eine Gegenleistung erhalten haben und Fragen zu ihrem Steuerstatus haben, müssen ihren lokalen Steuerberater konsultieren.

Es kann keine Garantie für den Erfolg eines Erstattungsantrags gegeben werden.

Wir bitten Sie die folgenden Nachweise hochzuladen:

  • Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit (z.B. (geschwärzter) Steuerbescheid aus dem FA, Name des Steuerpflichten und Steuernummer hervorgehen)
  • Nachweis über den Besitz der Anteile zum Umtauschzeitpunkt (z.B. Depotauszug)
  • Ausgefülltes Aktionärsinformationsformular

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Bitte hochladen:  i) ausgefülltes Aktionärsinformationsformular   ii) Nachweis steuerlicher Wohnsitz   iii) Nachweis über den Besitz der Anteile zum Umtauschzeitpunkt 

Anfrage

Mit der Übermittlung Ihrer Daten im Rahmen eines Erstattungsantrags an die oben genannte E-Mail-Adresse stimmen Sie der Datenverarbeitung zu. Ihre Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von BioNTech verarbeitet.