Mainz, Deutschland, 7. Mai 2026 (GLOBE NEWSWIRE) -- BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“ oder „das Unternehmen“) gab heute die Genehmigung eines neuen Aktienrückkaufprogramms (das „Programm“) bekannt, in dessen Rahmen das Unternehmen American Depositary Shares („ADS“), die jeweils eine Stammaktie des Unternehmens repräsentieren, zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1,0 Milliarde US-Dollar zurückkaufen kann. Rückkäufe können im Rahmen des Programms bis einschließlich zum 6. Mai 2027 erfolgen. Die Genehmigung wird durch BioNTechs disziplinierten Ansatz bei der Kapitalallokation und die starke Finanzlage des Unternehmens ermöglicht.
BioNTech beabsichtigt, die zurückgekauften ADSs zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem regulären Geschäftsbetrieb zu nutzen. Das Programm ist darauf ausgerichtet, die Kapitaleffizienz zu verbessern, die finanzielle Flexibilität zu wahren und die langfristige Wertschöpfung zu fördern. Dies steht im Einklang mit BioNTechs Strategie, bis 2030 ein Unternehmen mit mehreren zugelassenen Produkten zu werden.
Der Beginn, der Zeitpunkt und der Gesamtumfang der ADS-Rückkäufe sind von Marktbedingungen abhängig und können von Zeit zu Zeit im Rahmen von Käufen am offenen Markt erfolgen, wobei der Schwerpunkt auf preiseffizienten Rückkäufen liegt, um einen umsichtigen Kapitaleinsatz zu gewährleisten. BioNTech beabsichtigt, das Programm aus vorhandenen Barmitteln zu finanzieren.
„Wir sind von den langfristigen Wachstumsaussichten des Unternehmens überzeugt, und dieses Aktienrückkaufprogramm steht im Einklang mit unserer Strategie zur Kapitalallokation und unserem Engagement für eine nachhaltige Wertschöpfung für unsere Aktionärinnen und Aktionäre,“ sagte Ramón Zapata, Chief Financial Officer bei BioNTech. „Gleichzeitig ermöglicht uns unser disziplinierter Kapitaleinsatz, die erforderliche Finanzkraft aufrechtzuerhalten, um unsere Innovationspipeline voranzutreiben und in den kommenden Jahren ein selbsttragendes Wachstum anzustreben.“
Das Programm wurde so konzipiert, dass es im Rahmen der „Safe Harbor“-Bestimmungen gemäß der Regel 10b-18 des Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung (dem „Exchange Act“) und der vorgesehenen Einrede (affirmative defense) gemäß der Regel 10b5-1 des Exchange Acts durchgeführt werden kann.